Erbschaftsteuer Spanien: Die Doppelbesteuerung spanischer Bankguthaben im Erbfall bei nicht Residenten

Im Beitrag vom Mai 2006 wurde bereits darauf hingewiesen, daß Bankguthaben in Spanien von nicht Residenten sowohl mit deutscher als auch mit spanischer Erbschaftsteuer belegt werden und damit eine echte Doppelbesteuerung entsteht. Mit Beschluß vom 16.01.08 hat der Bundesfinanzhof das das diesbezüglich anhängige Verfahren A.  II R 45/05 ausgesetzt und dem EuGH im Rahmen eines Vorabentscheideverfahrens die Frage vorgelegt, ob die Doppelbelastung von Bankguthaben in Spanien mit deutscher und spanischer Erbschaftsteuer gegen europäisches Recht verstößt.

Damit ist wieder einmal eine neue Entscheidung des EuGH zur Thematik der Besteuerung von Erbschaften und deren Vereinbarkeit mit Gemeinschaftsrecht zu erwarten.

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Palma de Mallorca, den 01. März 2008

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